Unfallversicherung

Wohngebäudeversicherungen Sie haben Ihr Auto, Ihr Haus, Ihr Krankheitskosten und sogar Ihr Leben versichert. Sachen können i.d.R. ersetzt werden, die Gesundheit läßt sich in der überwiegenden Zahl der Fälle wieder herstellen. Aber was ist wenn man einen körperlichen Schaden durch einen Unfall davonträgt, der nicht mehr beseitigt werden kann? Z.B. die Invalidität als Unfallfolge?

Wir denken, daß dies wohl eine der schlimmsten Folgen ist, die uns im Leben widerfahren kann. Sicherlich kann eine Versicherung diese nicht verhindern oder ausschließen, aber sie kann in diesem schlimmen Fall die Folgen zumindest finanziell helfen aufzufangen und bei Verlust der Arbeitsfähigkeit die Existenz und eventuell die finanzielle Zukunft sichern.

Viele Interessenten glauben, durch eine gesetzliche Unfall-Versicherung genügend abgesichert zu sein, aber Vorsicht!

•   Diese gesetzliche Unfallversicherung - wenn vorhanden - leistet nur bei Unfällen am
     Arbeitsplatz oder auf dem direkten und kürzesten Weg zum Arbeitsplatz und zurück.
•   Nicht leisten wird sie jedoch bei Unfällen in den häufigsten Gefahrenbereichen, im
     Haushalt, beim Sport oder in der Freizeit.
•   Hausfrauen sind in der Regel nicht versichert.
•   Oder denken wir an unsere Kinder, die in der Freizeit aktiv sind, im Straßenverkehr mit
     dem Rad oder als Skater.
•   oder eventuell auch Sie - als Hauptverdiener - können Sie Ihre Tätigkeit auch nach
     einem schweren körperlichen Schaden durch einen Unfall weiterhin ausüben?

Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass viele bereits geschlossene Unfallversicherungen meist einen nur ungenügenden Schutz bieten, da zwar eine hohe Progression vereinbart, aber die Grundsumme zu niedrig ist.