Jagdhaftpflichtversicherung

Ihnen wird als Jäger mit Jagdschein eine Jagdhaftpflichtversicherung vom Gesetz her vorgeschrieben. Sobald Sie einen Jagdschein besitzen sind Sie verpflichtet, eine Versicherung gegen die lauernden Gefahren der Jagd abzuschließen, welche Sie auch vorweisen müssen.

Die gesetzliche Deckung einer Jagdhaftpflichtversicherung beträgt in der Regel eine halbe Million für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden.

Die Gefahren auf der Jagd sind vielseitig und können z. B. durch den Gebrauch von Schusswaffen, oder Hunden entstehen die Sie bei der Jagd immer dabei haben. Hier können immer Schadensersatzansprüche gegenüber dritten Personen entstehen.
Eine Jagdhaftpflicht übernimmt auch die Überprüfung ob Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sollten die Schadenersatzansprüche nicht gerechtfertigt sein, wird der Versicherer auch die Abwehr der Ansprüche übernehmen und natürlich auch die damit verbundenen Kosten für einen Rechtsanwalt, sowie eventuell entstehende Prozesskosten.

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