Kinder haften für Ihre Eltern!
Falls diese zusätzlichen Kosten nicht von dem Pflegebedürftigen selber getragen werden können, wird
die Differenz
erstmal vom Sozialamt gezahlt, dieses holt sich das Geld allerdings von den Kindern oder
näheren Angehörigen später wieder.
Aufgrund der ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen und der heute schon gravierenden Finanzlücke bei der
gesetzlichen Pflegeversicherung ist das vermutlich erst die Spitze des Eisbergs, aus diesem Grund sollte
man sich und seine Angehörigen unbedingt vor den Folgen einer Pflegebedürftigkeit absichern
Bei der Pflegekostenversicherung, erhält die versicherte Person, die nach Vorleistung der
gesetzlichen Pflegeversicherung, je nach Tarif die übrigen Kosten, bzw. einen Teil davon.
Besonders interessant ist sie für Personen, die heute schon absehen können, dass Sie im Fall der
Fälle einmal professionelle Pflege in Anspruch nehmen möchten, bzw. müssen.
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Bereits heute gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen Menschen die pflegebedürftig
sind. Nach Expertenschätzungen könnten es im Jahr 2050 fast fünf Millionen sein, das sind Personen,
die heute zwischen 25 und 40 Jahren alt sind.
Die Kosten für einen Heimplatz können heutzutage mit etwa 3.000,-€ pro
Monat beziffert werden. Egal ob Sie auf dem Land oder in der Stadt wohnen.
Bei der Pflegestufe 2 werden hier vom Gesetzgeber lediglich 1.279,-€ gezahlt, bei Pflegestufe 3 maximal 1.432,-€.
Das bedeutet eine monatliche Unterdeckung von mindestens 1.570,-€ monatlich.
Auf das Jahr hochgerechnet sind das
bereits 18.840,-€.
Also selbst bei einem großen vorhandenen Vermögen kann dieses relativ schnell
aufgebraucht sein.