Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt - je nach Pflegestufe (I bis III) - in der Regel lediglich zwischen 50% und 65% der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege können die Unterschiede noch gravierender sein.

Die von Ihnen selbst zu zahlenden Restkosten können Sie durch eine Private Pflegezusatzversicherung abdecken.

Eine Pflegezusatzversicherung sollten Sie nicht erst abschließen, wenn Sie diese benötigen, denn dann kann es oft schon zu spät sein. Bei den meisten Versicherern liegt das Höchstalter für den Eintritt in die Pflegezusatzversicherung zwischen 59 und 70 Jahren. Zudem erhöhen sich die Beiträge entsprechend dem Eintrittsalter in die Pflegezusatzversicherung. Man sollte sich die freie Wahl zwischen den diversen Angeboten offen halten, denn mit 65 Jahren steht Ihnen aufgrund des Höchsteintrittsalters nur noch etwa die Hälfte aller Angebote zur Verfügung.

Bei der Pflegezusatzversicherung haben Sie die Wahl zwischen der Pflegekosten- oder Pflegetagegeldversicherung.

Pflegetagegeldversicherung: Der Leistungsumfang und die Höhe des Tagegeldes wird in der Pflegetagegeldpolice bestimmt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagessatz gezahlt.

Pflegekostenversicherung: Die Pflegekostenpolice erhöht die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen festgelegten Satz (meist zwischen 20 und 200 Prozent). Ob damit die finanzielle Lücke gefüllt wird, die im Pflegefall entsteht, ist schwer zu bestimmen.

Die Pflegekostenversicherung bezieht sich vertraglich auf die Leistungen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Bei einer änderung in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, wirkt sich die änderung auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegezusatzversicherung leider meist negativ aus. Das Tagegeld wird hingegen durch derartige änderungen nicht berührt.

Ob die Pflege zu Hause oder stationär erfolgt, sollte nicht Bestandteil der Pflegezusatzversicherung sein, denn niemand weiß im voraus, ob in der Zukunft die Pflege zu Hause oder stationär erforderlich ist.

Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot?
Dann wenden Sie sich an uns!
  » Kontakt